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Ausbildungsordnung 2026: Was sich für Betriebe ändert
Erfahren Sie, was sich durch die 23 neuen Ausbildungsordnungen ab August 2026 für Betriebe ändert und wie Sie Rahmenpläne und Berichtshefte anpassen.

Ausbildungsordnung 2026: Was sich für Betriebe ändert
Erfahren Sie, was sich durch die 23 neuen Ausbildungsordnungen ab August 2026 für Betriebe ändert und wie Sie Rahmenpläne und Berichtshefte anpassen.

Neue Rahmenpläne: Wenn sich Vorgaben im laufenden Betrieb ändern
Mit dem Start des neuen Ausbildungsjahres stehen viele Ausbildungsbetriebe, Ausbildungsleitungen und Fachausbilder vor einer veränderten Ausgangslage. Wer im August neue Auszubildende eingestellt hat, bildet in zahlreichen Berufen bereits nach einer modernisierten Ausbildungsordnung aus. Nicht selten vollzieht sich dieser Übergang parallel zum fordernden Tagesgeschäft, sodass betriebliche Routinen Gefahr laufen, von den aktuellen rechtlichen und curricularen Rahmenbedingungen abzuweichen.
Ein veralteter Ausbildungsplan oder unberücksichtigte Neuregelungen können im Verlauf der Ausbildungszeit zu spürbaren organisatorischen und rechtlichen Reibungsverlusten führen. Von der sachlichen und zeitlichen Gliederung der Ausbildungsinhalte über die geforderten Dokumentationspflichten bis hin zur Zulassung zur Abschlussprüfung gilt: Ausbildungsbetriebe sind gesetzlich verpflichtet, die Ausbildung anhand der jeweils gültigen Ausbildungsordnung durchzuführen.
- Rechtssicherheit gewährleisten: Vermeidung von Unstimmigkeiten bei der Eintragung von Ausbildungsverträgen und der Prüfungsanmeldung bei den zuständigen Kammern.
- Curriculare Aktualität sichern: Vermittlung von zukunftsorientierten Fertigkeiten, Kenntnissen und Fähigkeiten ab dem ersten Ausbildungstag.
- Organisatorische Klarheit schaffen: Rechtzeitige Anpassung von Versetzungsplänen, betrieblichen Lernstationen und Ausbildungsnachweisen.
Um Ausbildungsqualität und Prüfungserfolg sicherzustellen, sollten Ausbildungsverantwortliche die Neuerungen im Detail prüfen und den betrieblichen Ablauf gezielt anpassen.
23 modernisierte Ausbildungsberufe und der Fokus auf den Bau
Zum 1. August 2026 sind insgesamt 23 modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft getreten. Dies geht aus dem aktuellen Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe hervor, das vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) geführt und veröffentlicht wird[1].
Die Modernisierungswelle umfasst ein breites Spektrum an gewerblich-technischen, kaufmännischen und handwerklichen Berufen. Die vollständige Liste der 23 modernisierten Berufe lautet:
- Ausbaufacharbeiter/-in
- Bautechnische/-r Konstrukteur/-in
- Bauwerksmechaniker/-in für Abbruch und Betontrenntechnik
- Beton- und Stahlbetonbauer/-in
- Brunnenbauer/-in
- Estrichleger/-in
- Feuerungs- und Schornsteinbauer/-in
- Fliesen-, Platten- und Mosaikleger/-in
- Gleisbauer/-in
- Hochbaufacharbeiter/-in
- Kanalbauer/-in für Infrastrukturtechnik
- Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice
- Leitungsbauer/-in für Infrastrukturtechnik
- Maurer/-in
- Spezialtiefbauer/-in
- Straßenbauer/-in
- Stuckateur/-in
- Tiefbaufacharbeiter/-in
- Trockenbaumonteur/-in
- Verfahrensmechaniker/-in Glastechnik
- Verfahrenstechnologe/-technologin Metall
- Wärme-, Kälte- und Schallschutzisolierer/-in
- Zimmerer/Zimmerin
Der klare Schwerpunkt der Reform liegt in der Bauwirtschaft. In einem der größten Neuordnungsprojekte der vergangenen Jahre wurden die Ausbildungsberufe der Bauwirtschaft gemeinsam modernisiert: Zum 1. August 2026 treten 19 neue Ausbildungsordnungen in Kraft, darunter 16 dreijährige und drei zweijährige Ausbildungen, gegliedert in die drei Bereiche Ausbau, Hochbau und Tiefbau[2]. Nachhaltigkeit, Klimaschutz und Digitalisierung wurden dabei konsequent berücksichtigt, etwa durch die Weiterentwicklung der Wärmedämmung zu umfassenden Energieeffizienzmaßnahmen und die durchgängige Verankerung des Bauens im Bestand über alle drei Ausbildungsjahre[2].
Neuer Zuschnitt: Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice
Auch im Dienstleistungssektor gibt es eine grundlegende Neuerung: Der bisherige Beruf Kaufmann/-frau für Verkehrsservice wurde grundlegend modernisiert und trägt seit dem 1. August 2026 die Berufsbezeichnung Kaufmann/-frau für Mobilität und Verkehrsservice. Die neue Verordnung löst die bisherige Ausbildungsordnung aus dem Jahr 1997 ab.
Die rechtliche Grundlage bildet die Verordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Mobilität und Verkehrsservice und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice (Bundesgesetzblatt Teil I 2026 Nr. 15). Mit diesem Schritt wird dem grundlegenden Wandel von reinen Beförderungsleistungen hin zu vernetzten Mobilitätsdienstleistungen Rechnung getragen.
- Wegfall starrer Spezialisierungen: Die bisherige Schwerpunktstruktur entfällt zugunsten eines integrativen, flexibleren Kompetenzprofils.
- Zukunftsorientierte Schwerpunkte: Deutlich stärkere Gewichtung von multimodalen Mobilitätsdienstleistungen, digitaler Kundeninformation und projektorientiertem Arbeiten.
- Soziale und kommunikative Kompetenzen: Intensivere Vermittlung von zielgruppengerechter Kommunikation, berufsbezogenen Fremdsprachenkenntnissen, Deeskalation, Konfliktlösung und kultursensiblem Handeln.
- Prüfungsformat: Durchführung als gestreckte Abschlussprüfung mit praxisnahen Prüfungselementen wie einer realitätsnahen Gesprächssimulation.
Für Verkehrs- und Mobilitätsunternehmen bedeutet dieses modernisierte Berufsbild, dass Ausbildungsinhalte künftig deutlich stärker auf Serviceorientierung, Beratungsqualität und verkehrsträgerübergreifendes Denken ausgerichtet werden müssen.
Anpassungen bei Ausbildungsrahmenplan und betrieblichem Plan
Mit dem Inkrafttreten einer neuen Ausbildungsordnung verändern sich die bundesweit einheitlichen Vorgaben des Ausbildungsrahmenplans. Dieser legt in seiner sachlichen und zeitlichen Gliederung fest, welche Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten den Auszubildenden bis zu welchem Ausbildungsabschnitt mindestens vermittelt werden müssen.
Ausbildungsbetriebe sind gefordert, ihren individuellen betrieblichen Ausbildungsplan an diese neuen Vorgaben anzupassen. Der betriebliche Plan übersetzt das abstrakte Berufsbild in konkrete betriebliche Stationen, Fachabteilungen und Arbeitsaufgaben unter Berücksichtigung der unternehmenseigenen Besonderheiten. Wer dabei seine Ausbildung digitalisieren möchte, kann Änderungen an Curricula und Durchlaufplänen strukturiert und zeitsparend für alle beteiligten Fachbereiche hinterlegen.
- Soll-Ist-Abgleich durchführen: Den bestehenden betrieblichen Ausbildungsplan Punkt für Punkt mit dem neuen Ausbildungsrahmenplan der jeweiligen Verordnung abgleichen.
- Lernorte und Stationen prüfen: Feststellen, ob neue Inhalte (wie beispielsweise digitalisierte Prozesse oder vertiefte Nachhaltigkeitsaspekte) in den bestehenden Fachabteilungen abgedeckt werden können oder Kooperationen erforderlich sind.
- Zeitliche Struktur neu takten: Ausbildungsabschnitte und Vermittlungszeiträume an die neuen Vorgaben und Prüfungstermine anpassen.
- Dokumentation anpassen: Die aktualisierte sachliche und zeitliche Gliederung als Anlage zum Ausbildungsvertrag dokumentieren und den Ausbildenden in der Praxis bereitstellen.
Ein präzise gepflegter Ausbildungsplan stellt sicher, dass alle relevanten Ausbildungsinhalte lückenlos vermittelt werden und beugt Überraschungen bei der Prüfungszulassung vor.
Prüfungsstruktur und Berichtsheft: Gestreckte Abschlussprüfung
In einem Teil der modernisierten Berufe ändert sich auch der Prüfungsaufbau. Für die dreijährigen Berufe der Bauwirtschaft wird die gestreckte Abschluss- beziehungsweise Gesellenprüfung eingeführt: Teil 1 findet bereits im zweiten Ausbildungsjahr statt und entspricht der Abschlussprüfung der jeweiligen zweijährigen Facharbeiterausbildung, Teil 2 am Ende des dritten Ausbildungsjahres deckt die berufsspezifischen Inhalte ab[2]. Auch die Ausbildung zum Kaufmann und zur Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice schließt künftig mit einer gestreckten Abschlussprüfung ab. Wo Teil 1 in das Gesamtergebnis einfließt, arbeiten Auszubildende faktisch ab dem zweiten Ausbildungsjahr auf Prüfungsniveau. Welcher Aufbau für einen konkreten Beruf gilt, steht in der jeweiligen Ausbildungsordnung — ein pauschaler Rückschluss von einem Beruf auf einen anderen trägt nicht.
Parallel dazu steigen die Anforderungen an den regelmäßigen Ausbildungsnachweis. Ein zeitgemäß geführtes Digitales Berichtsheft hilft Auszubildenden und Betrieben dabei, die vermittelten Inhalte transparent nachzuweisen und den Vorgaben der neuen Rahmenpläne zu entsprechen.
| Prüfungsbestandteil | Zeitpunkt / Einordnung | Inhaltliche Schwerpunkte | Relevanz |
|---|---|---|---|
| Teil 1 der Abschlussprüfung | In der Regel im zweiten Ausbildungsjahr | Grundlegende Kernkompetenzen und fachliche Basisqualifikationen | Fließt bereits mit einem festgelegten Prozentsatz in das Gesamtergebnis ein |
| Teil 2 der Abschlussprüfung | Am Ende der Ausbildungszeit | Berufsspezifische Fachinhalte, komplexe Aufgabenstellungen und Praxisprojekte | Bildet den zweiten Teil des Gesamtergebnisses |
| Praxiselemente (z. B. Gesprächssimulation) | Bestandteil von Teil 1 oder Teil 2 | Handlungsorientierte Situationsaufgaben, Fachgespräche und Beratungsszenarien | Nachweis praxisnaher Problemlösungs- und Kommunikationskompetenz |
Durch die Gewichtung von Teil 1 der Prüfung müssen Auszubildende von Beginn an kontinuierlich auf Prüfungsniveau arbeiten. Betriebe sollten ihre Prüfungsvorbereitung daher frühzeitig strukturieren und entsprechende Zwischenmeilensteine setzen.
Übergangsregelungen: Was passiert mit laufenden Verträgen?
Eine der häufigsten Fragen von Ausbildungsverantwortlichen betrifft den Umgang mit bereits bestehenden Ausbildungsverhältnissen. Hier gilt ein klarer Grundsatz des Berufsbildungsrechts: Ausbildungsverträge, die vor dem 1. August 2026 wirksam geschlossen wurden, laufen grundsätzlich nach den Vorschriften der bisherigen Ausbildungsordnung weiter.
Auszubildende, die sich im zweiten, dritten oder vierten Ausbildungsjahr befinden, beenden ihre Ausbildung somit nach den alten Regelungen und legen auch ihre Prüfungen nach der bisherigen Prüfungsordnung ab. Dies schützt Auszubildende und Betriebe vor abrupten Wechseln mitten im Ausbildungsgang.
- Fortführung nach altem Recht: Bestehende Verträge behalten ihre Gültigkeit; Prüfungen erfolgen nach der bisherigen Struktur.
- Wechsel nur im Einvernehmen: Ein Umstieg in die neue Ausbildungsordnung ist nur unter den in der jeweiligen Verordnung explizit geregelten Übergangsbestimmungen möglich und setzt in der Regel das ausdrückliche Einvernehmen beider Vertragsparteien voraus.
- Einzelfallprüfung durch die Kammer: Vor einem geplanten Wechsel sollte die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK) oder Handwerkskammer (HWK) eingebunden werden — sie führt das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse und beurteilt, ob eine Vertragsänderung eintragungsfähig ist.
Rechtlicher Hinweis: Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Für verbindliche Auskünfte zu konkreten Einzelfällen, Vertragsumstellungen und Prüfungsmodalitäten sollten Betriebe stets die Ausbildungsberatung ihrer regional zuständigen IHK oder Handwerkskammer hinzuziehen.
Konkrete To-do-Liste für Betriebe und Ausblick auf 2027
Damit die Umsetzung der modernisierten Rahmenpläne im Betriebsalltag reibungslos gelingt, sollten Ausbildungsbetriebe die erforderlichen Anpassungen strukturiert abarbeiten. Softwarelösungen wie der Ausbildungsmanager oder der Prüfungstrainer von Absolveo unterstützen Ausbildungsverantwortliche dabei, Lernpläne zu hinterlegen, Ausbildungsnachweise zu verwalten und Auszubildende gezielt auf die neuen Prüfungsformate vorzubereiten.
- Betrieblichen Ausbildungsplan abgleichen: Sachliche und zeitliche Gliederung mit dem neuen Ausbildungsrahmenplan synchronisieren.
- Ausbilderinnen und Ausbilder briefen: Ausbildendes Personal in Fachabteilungen über geänderte Lernziele, neue Schwerpunkte und geänderte Prüfungstermine informieren.
- Berichtsheftvorlagen und Lernmaterialien aktualisieren: Vorlagen anpassen und sicherstellen, dass neue Querschnittskompetenzen im Ausbildungsnachweis abgebildet werden.
- Prüfungstermine und Anmeldefristen prüfen: Termine für Teil 1 und Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung mit der zuständigen Kammer abstimmen.
- Kammerberatung nutzen: Bei Zweifelsfragen bezüglich Altverträgen oder Auslegungsdetails frühzeitig die zuständige Kammer einbinden.
Auch nach dem 1. August 2026 bleibt die Modernisierung der dualen Ausbildung in Bewegung. Als weiterer Schritt folgt zum 1. August 2027 die Neuordnung der Technischen Modellbauerinnen und Modellbauer. Wer seine betrieblichen Prozesse frühzeitig modular und digital aufstellt, kann auch künftige Verordnungsänderungen effizient und rechtssicher in die eigene Ausbildungspraxis integrieren.
Häufig gestellte Fragen
Wie viele Ausbildungsberufe wurden zum 1. August 2026 modernisiert?
Zum 1. August 2026 sind genau 23 modernisierte Ausbildungsordnungen in Kraft getreten. Der Schwerpunkt dieser Neuerungen liegt auf den Berufen der Bauwirtschaft, die in die Bereiche Ausbau, Hochbau und Tiefbau neu gegliedert wurden.
Was ändert sich für den Kaufmann für Verkehrsservice?
Der Beruf heißt nun Kaufmann oder Kauffrau für Mobilität und Verkehrsservice. Die Ausbildung legt mehr Gewicht auf Mobilitätsdienstleistungen, Projektarbeit sowie Konfliktlösung und wird durch eine gestreckte Abschlussprüfung abgeschlossen.
Müssen bestehende Ausbildungsverträge an die neue Ordnung von 2026 angepasst werden?
Nein, Verträge, die vor Inkrafttreten der neuen Ordnung geschlossen wurden, laufen grundsätzlich nach der alten Ausbildungsordnung weiter. Ein Wechsel in die neue Ordnung ist nur unter bestimmten Übergangsbestimmungen und im gegenseitigen Einvernehmen möglich.
Worauf müssen Ausbildungsbetriebe bei den Neuerungen besonders achten?
Betriebe müssen ihren betrieblichen Ausbildungsplan gegen den neuen Rahmenplan abgleichen, ihre Ausbilderinnen und Ausbilder briefen sowie sämtliche Berichtsheftvorlagen und Lernmaterialien rechtzeitig auf den neuesten Stand bringen.
Quellen
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